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In dubio mitius

In dubio mitius Logo #42000 Der Grundsatz im Strafrecht „in dubio mitius“ (lat. für „Im Zweifel das Mildere / das Günstigere“) ist eine Konkretisierung der Unschuldsvermutung und ist verwandt mit dem Grundsatz in dubio pro reo: Umstände, die nicht feststellbar sind, sollen stets zu Gunsten des Beschuldigten ausgelegt werden. Der Grundsatz wird in Deutschland aus {...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_mitius

in dubio mitius

in dubio mitius Logo #42834Mit in dubio mitius bezeichnet man den Grundsatz, dass jemand im Zweifel nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden darf. Beispiel: Ist ist sicher, dass ein Täter eine von zwei Straftaten begangen hat, aber unklar welche, so ist er nach der milderen Strafvorschrift zu verurteilen. Siehe den verwandten Grundsatz in dubio pro reo.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/indubiomitius.php
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